Allgemeine Geschäftsbedingungen Lektorat

Mit der Auftragsannahme wird den AGBs und den inhaltlichen Leistungspunkten zugestimmt. Sobald der Auftragsbestätigung mit den jeweiligen Leistungspunkten zugestimmt wurde, gilt ausschließlich die beschriebene Leistung und keine andere, weder in mündlicher noch schriftlicher Form. Der Auftraggeber haftet bzw. ist für die Überprüfung der Richtigkeit selbst verantwortlich.

 

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Leistungserbringung fällig und via Überweisung zu begleichen. Allfällige Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Bei Nichtbegleichung der Rechnung erhält der Auftraggeber nach vierzehn Tagen per E-Mail eine Erinnerung samt Nachfrist (fünf Werktage). Wenn der Auftraggeber danach der Zahlungsaufforderung weiterhin nicht nachkommt, erhält er/sie eine briefliche Mahnung, für die ich Mahngebühren in Höhe von 25,- Euro in Rechnung stelle. Sollte der Auftraggeber auch danach nicht zahlen ist der nächste und letzte Schritt eine Mahnklage.

 

Widerrufsbelehrung

Sollte der Auftraggeber einen Lektorats- oder Plagiatsprüfungs-Auftrag stornieren, so ist dies innerhalb von vierzehn Tagen ab Auftragserteilung möglich. Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail, SMS) oder mündlich bekanntzugeben. Der Nachweis, dass Sie rechtzeitig vom Vertrag zurückgetreten sind, obliegt Ihnen. Sollte mit der Lektorats- bzw. Plagiatsprüfungs-Auftrag bereits begonnen worden sein, so sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber zu tragen. Eine Geld-Rückerstattung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

 

Übermittlung der Daten

Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt wie im Auftragsschreiben vereinbart entweder in Papierform oder in Datenform. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Lektorat

Korrektorat bedeutet: Überprüfung auf Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau, einheitliche Schreibweise, grobe stilistische Fehler

 

Basis-Lektorat bedeutet: Überprüfung auf Überprüfung auf Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau, einheitliche Schreibweise, grobe stilistische Fehler, Wortwahl und Formulierung, Verständlichkeit des Texts

 

Lektorat PRO bedeutet: Überprüfung auf Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau, einheitliche Schreibweise, grobe stilistische Fehler, Wortwahl und Formulierung, Verständlichkeit des Texts, Argumentation und Gliederung, wissenschaftlicher Stil, formale Einheitlichkeit

 

Ein kostenloses Probelektorat von bis zu zwei (2) Seiten kann nur im Vorhinein erbeten werden, ein Anspruch darauf besteht in keinem Fall.

 

Für Eilaufträge (Aufträge am selben oder nächsten Tag) kann ein Preisaufschlag von bis zu 50 % des Listenpreises erfolgen.

 

Inhalte werden nicht auf Richtigkeit und die Zitierweise, Fußnoten, Quellenangabe, Literaturverzeichnis, andere Verzeichnisse, Angaben und Darstellungen, Formeln, Grafiken sowie Formatierungen nicht auf Korrektheit überprüft. Vom Lektorat bzw. dem Korrekturlesen ausgeschlossen sind Fußnoten, Verzeichnisse, Anhang und Grafiken.

 

Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) dazu führen kann, dass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen! Für Fremdworte in medizinischen oder biologischen Texten wird nicht für die Richtigkeit gehaftet, da diese nicht gängig sind und Vorwissen über das Themengebiet verlangen.

 

Plagiatsprüfung

Die Plagiatsprüfung ist softwarebasiert. Der Auftragnehmer garantiert weder die Vollständigkeit noch die Korrektheit der Plagiatsprüfung. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer von jeder Art von Haftung ausgenommen ist und die durchgeführte Plagiatsprüfung keine Garantie ist, dass jedes Plagiat im gelieferten Text korrekt gefunden wird. Der Auftraggeber erkennt an, dass der gelieferte Text Plagiatsstellen und -texte enthalten kann, die im Zuge der durchgeführten Plagiatsprüfung nicht gefunden wurden.

 

Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer garantiert eine vertrauliche Behandlung der Aufträge. Nur Personen, die direkt mit dem Lektorat, dem Korrekturlesen oder der Formatierung der Aufträge zu tun haben, erhalten Zugriff auf die entsprechenden Dateien. Diese werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet. Nach erfolgreicher Umsetzungdes Lektorats/Korrekturlesens oder der Formatierung werden alle damit zusammenhängenden Dateien von unseren Rechnern gelöscht.

 

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt.

 

Die Nutzung der Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Kontaktformular

Wenn Sie mir per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzungen

 

 

1. Umfang der Leistung

 

1.1 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bedingungen.

 


1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
1.2.1 nur der Information,
1.2.2 der Veröffentlichung und Werbung,
1.2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.2.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei
dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.

1.3 Übersetzungen per Fernschreiben oder Telefax können nur nach Punkt 1.2.1 geliefert werden.

1.4 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer (Übersetzer).

1.5 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekanntgegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.

1.6 Übersetzungen sind vom Auftragnehmer im Allgemeinen in einfacher Ausfertigung maschinenschriftlich vorzulegen.

 

 

2. Honorare

 

2.1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragsnehmers. Übersetzungen werden nach Zeilen des zu übersetzten Textes berechnet.

1 Zeile = 55 Anschläge. Für kleine Aufträge werden in der Regel Mindestpauschalen verrechnet, die nach Sprache variieren.

2.2 Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte.

2.3 Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines ohne Gewährleistung abgegebenen Kostenvoranschlages als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber, unter angemessener Vergütung der vom Auftragnehmer geleisteten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sobald sich eine Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, dem Auftraggeber dies unverzüglich anzuzeigen.

2.4 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Bei solchen Kostenvoranschlägen gelten die Sätze 2 und 3 des Punktes 2.3 nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer
Kostenvoranschlag gestellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.

2.5 Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen den Auftragnehmer zur nachträglichen Preiskorrektur.

2.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.

 

 

3. Lieferung

 

3.1 Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftraggeber angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekanntzugeben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

3.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich fix vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

 

 

4. Höhere Gewalt

 

4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

 

5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

 

5.1 Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3 Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekanntgibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorenkorrektur). In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc., werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.

5.8 Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

5.11 Für die vom Auftraggeber beigestellten Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß.

5.12 Für die Bereitstellung von Übersetzern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

 

6. Urheberrecht

 

8.1 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

 

 

 

8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

 

 

 

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad-und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Dienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Dienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Dienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten

 

 

7. Schadenersatz

 

7.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

7.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

7.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm Beschäftigten zur Geheimhaltung des Inhaltes der Übersetzungen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haftet der Auftragnehmer nicht.

 

 

8. Zahlung

 

8.1 Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung oder bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu entrichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

8.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank in Anrechnung gebracht.

8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

 

 

9. Gerichtsstand

 

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

 

 

10. Verbindlichkeiten des Vertrages

 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.